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Nebenerwerb von Staatsangestellten: Nicht zur Freude aller spielten die Grünen im Rat das Zünglein an der Waage, ob die Angestellten des Kantons nicht nur die erlaubten Nebenverdienste (bis maximal 110% eines Vollpensums) sondern auch die Höhe ihrer diesbezüglichen Einkünfte angeben müssen – ab jetzt müssen sie.

Steuerdaten scannen, aufbereiten und verarbeiten: Ob das Scannen und Aufbereiten von Steuerdaten durch eine externe Firma überhaupt rechtens ist oder nicht, bleibt weiterhin offen. Wir befürworteten mit der Mehrheit des Rates ein sorgfältiges, aber etwas langsameres Vorgehen. Bis spätestens 2020 soll sowohl die neue Software als auch die möglichst interne Organisation der Steuerdatenerhebung in Betrieb gehen.

Energiefachstelle bleibt ungeschmälert: „Wer nicht an die Energiewende glaubt, soll denen nicht im Weg stehen, die die Energiewende durch Taten und Engagement Wirklichkeit werden lassen.“ Mit diesem Satz setzten sich Brigit Wyss und unsere Fraktion erfolgreich gegen die Streichung von Stellen bei der Energiefachstelle ein. Interessant war zu erfahren, dass selbst die Chefin der BKW inzwischen öffentlich erklärt, ein neues AKW in der Schweiz habe keine Chance mehr und werde nie gebaut werden.

Interpellationen: 

TISA – Bedrohung des service public und des demokratischen Handlungsspielraumes: Daniel Urech zeigte erfolgreich die Gefahren des aktuell in Verhandlung begriffenen TISA Abkommens auf. Die Staaten verlieren die Unabhängigkeit in ihrer Organisation, sobald es um etwas geht, was bis jetzt nicht oder nicht mehr staatlich geregelt ist. Die Kantonsregierung pflichtete ihm bei und so haben wir Grünen erfolgreich sensibilisiert und hoffen auf eine Scheitern der Verhandlungen und einen Nichtbeitritt der Schweiz.

Plastikrecycling: Eher zögerlich verhält sich der Kanton bei der Förderung des Plastikrecyclings. Immerhin hörten wir von den vier (!) im Kantonsrat einsitzenden Verwaltungsräten der KEBAG, dass die Kehrichtverbrennungsanlagen kein Problem hätten, sobald weniger Kunststoff in die Verbrennung gelange, genauso wenig wie Erdöl als Zusatzbrennstoff verwendet werde. Als Grüne wissen wir: An morgen denken: heute handeln! Seit ich zuhause Kunststoff separat sammle, braucht unsere WG vier Wochen, bis unser Kebag-Sack im Behälter hinter  dem Haus voll ist.

Ergänzungsleistungen – Missstände endlich beheben! Die gravierenden Missstände, Rückstände von Monaten und Jahren (!) in der Behandlung und Auszahlung von Ergänzungsleistungen scheint die Regierung nur wenig zu stressen: Man sei auf Kurs, schliesslich seinen keine neue Verzögerungen eingetreten, seitdem man zusätzliches Personal angestellt habe. Wir Grünen finden: Das ist zuwenig!

Gehäufte Abbrüche von Lehrverhältnissen: Barbara Wyss Flück fragte in einer Interpellation nach Gründen der gehäuften Abbrüche von Lehrverhältnissen und nach Massnahmen, diesen entgegenzuwirken. Die Regierung verwies einerseits auf fehlende Sozialkompetenz und Konfliktfähigkeit der Lernenden, kombiniert mit der Diskrepanz zwischen Erwartung und Erreichung von Leistungen und Zielsetzungen, der Auflösungsgrund „Pflichtverletzungen der lernenden Person“ liege mit Abstand an erster Stelle. Den Lernenden in den zweijährigen Grundbildungen fehle oft auch die persönliche Reife, sich in der Erwachsenenwelt zurechtzufinden. Ungenügende  Leistungen und falsche Berufswahl gehörten zu den wichtigsten Auflösungsgründen. Die Regierung sieht aber auch die Ausbildnerinnen und Ausbildner in der Pflicht: Die Lehraufsicht achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen der Vertragsparteien und auf die qualifizierte Begleitung der Lernenden durch Berufsbildnerinnen und Berufsbildner. Dazu gehört der obligatorische 40-Lektionen umfassende Berufsbildnerkurs sowie der 40 plus 60-Lernstunden und der 100-Lernstunden umfassende Diplomlehrgang. Ergänzende oder themenspezifische Weiterbildungen werden von den Branchen- und Berufsverbänden angeboten. Nicht zuletzt beaufsichtigt das Berufsinspektorat die Lehrbetriebe und interveniert, wenn Verfehlungen im Umgang mit Lernenden bekannt werden. Mögliche Massnahmen können Auflagen zur weiteren Ausbildung bis zum Entzug der Bildungsbewilligung sein.