Das geplante Gesetz über den tiefen Untergrund und Bodenschätze (GUB) wird von den Grünen des Kantons Solothurn begrüsst und mit gewissen Änderungsbegehren unterstützt. Insbesondere soll Fracking verboten sein, und der Grundwasserschutz soll einen Vorrang erhalten. Die Konzession soll Investitionen fördern, ohne dass der Regierungsrat seine Steuerungsmöglichkeiten aus der Hand gibt.

(Bild: Bohrfix AG Härkingen)
(Bild: Bohrfix AG Härkingen)

Mitauslöser für den Gesetzesentwurf waren zwei Interpellation der Grünen zum Potenzial der Tiefengeothermie sowie zur Problematik der Förderung von Schiefergas (Fracking). Die Grünen befürworten, dass der Kanton die Nutzung von Ressourcen aus dem tiefen Untergrund – mehr als 400 Meter tief – gesetzlich regeln will.

Grundwasserschutz
Das Potenzial zur Wärmegewinnung und zur Stromproduktion ist gross. Tiefe Erdwärme lässt sich umweltfreundlich, CO2-arm und platzsparend nutzen. Allerdings ist insbesondere im Hinblick auf die Gefährdung von Grundwasser grosse Vorsicht geboten. Die Grünen beantragen deshalb, dass eine klare Prioritätsklausel für den Schutz des Grundwassers im Gesetz verankert wird. Korrekt ist der Grundsatz, dass dem Kanton gehört, was an nutzbaren Gütern tief unter dem Boden liegt.

Fracking-Verbot
Die Grünen wollen, dass allein der Regierungsrat für die Erteilung von Konzessionen zuständig ist und dass die Konzession in der Regel für die Dauer von maximal 60 Jahren gewährt wird. Sie beantragen weiter, dass die Methode des „Fracking“ zur Förderung fossiler Brennstoffe auf dem Gebiet des Kantons untersagt wird, weil die Risiken zu gross sind. Schliesslich befürworten sie, dass sich die Konzessiongebühr aus einem Grundtarif und einem Anteil auf dem erzielten Reingewinn zusammensetzt. Letzterer soll tiefer als die vorgeschlagenen 50 Prozent sein, damit der Anreiz steigt, in diese zukunftsweisende Form der Energiegewinnung zu investieren.

Die gesamte Vernehmlassung findest Du hier.