Medienmitteilung zur Vernehmlassung betreffend Änderung des Sozialgesetzes.

Die Grünen Kanton Solothurn begrüssen es, wenn die Finanzierung der Restkosten für die ambulante Pflege geregelt wird. In ihrer Vernehmlassung zur Änderung des Sozialgesetzes sprechen sie sich im Grundsatz für die vorgeschlagene Beteiligung der Gemeinden aus. Sie begrüssen insbesondere die Einführung einer Subjektfinanzierung anstelle des bisher geltenden Subventionssystems. Eine solche Regelung bewirkt eine bessere Vergleichbarkeit. Orientiert am vorliegenden Mustervertrag werden die Kosten transparenter und sind besser aufeinander abgestimmt. Die Änderung des Sozialgesetzes schafft darum auch gute Rahmenbedingungen für die Gemeinden in ihrer Entscheidung zur Erteilung des Leistungsauftrages in der Grundversorgung.

Allerdings wird das Prinzip der Subjektfinanzierung teilweise unterlaufen, wenn der errechnete Gemeindebeitrag den Organisationen ohne Leistungsauftrag oder den freiberuflich Tätigen teilweise vorenthalten wird. Für die Grünen ist die Gleichbehandlung aller Dienstleistenden, was die direkten personenbezogenen Dienste betrifft, ein zentrales Anliegen. Die Bedingungen und Leistungen für jene Organisation, welche im Auftrag der Gemeinde die Grundversorgungspflicht erfüllt, sollen davon losgelöst vertraglich geregelt werden. Weiter sind die Grünen der Meinung, dass die Wegkosten als Bestandteil der subjektbezogenen Leistungen nicht überwälzt werden sollen, zumal inzwischen auch die Kosten für die Ausbildungsbeteiligung an die Privaten weiterverrechnet werden. Der gesamte Kostenanteil des Patienten, der Patientin, ist bisher schon hoch genug. Und schliesslich soll der Mustervertrag, ausgehandelt zwischen dem Einwohnergemeinde- und dem Spitexverband, überall zur Anwendung kommen und nicht bloss empfohlen werden.

Die Stellungnahme im Wortlaut: Sozialgesetz_Vernehmlassung_Grüne-SO_Aug_2017