Die Grünen Kanton Solothurn sind einverstanden damit, dass die Erträge aus der Wasserwirtschaft künftig auch für die Sanierungen von belasteten Standorten verwendet werden können. Ebenfalls einverstanden sind sie damit, dass neu das Gewässerschutzrecht des Bundes direkt anwendbar sein soll. Das bekräftigen sie in ihrer Antwort auf die Vernehmlassung des Regierungsrates zur anstehenden Revision des Gesetzes über Wasser, Boden und Abfall. Aus Sicht der Grünen ist klar, dass die Sanierungen von belasteten Standorten, die in den nächsten Jahren anstehen, nicht mehr allein aus den Mitteln des Altlastenfonds gedeckt werden können.  

Diese Sanierungen tragen auch zum Schutz des Grundwassers bei, deshalb ist es naheliegend und sachgerecht, den Verwendungszweck der Erträge aus der Gewässernutzung auszuweiten. Ebenso sollen die Gemeinden die Möglichkeit haben, ihr Abfallreglement dahingehend zu revidieren, dass ein Anteil der Gebühren für die
Überwachung und Sanierung belasteter Standorte eingesetzt werden kann. Wichtig ist für die Grünen Kanton Solothurn aber weiterhin, dass bei Sanierungen und bei Renaturierungen der Gewässerschutz sichergestellt bleibt und höchste Priorität geniesst, egal ob mit oder ohne Spezialfinanzierung

Zur Vernehmlassungsantwort: Grüne-SO_Vernehmlassung_GWBA_Januar 2017

Medienmitteilung vom 31.1.2017