Medienmitteilung
Solothurn, 21. November 2019

Die Grünen Kanton Solothurn sind grundsätzlich zufrieden mit der Teilrevision des kantonalen Wirtschafts- und Arbeitsgesetz WAG. Den parlamentarischen Aufträgen zur Bewilligungspraxis von Vereinsbeizli, der Standortförderung und zur Transparenz in der Wirtschaftsförderung wird damit entsprochen.

Die vorliegende Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes WAG kommt dem Auftrag der Grünen nach, mehr Transparenz zu schaffen in der Verteilung von Geldern im Bereich der Wirtschaftsförderung. Aus Grüner Sicht ist es ein öffentliches Interesse, transparent zu machen, welche Unternehmen von wie vielen Förderbeiträgen und Steuererleichterungen profitieren.

Aus Grüner Sicht ist die Vereinfachung der Bewilligungspraxis für Vereinsbeizli begrüssenswert. Dies ist eine Massnahme, um das Vereinsleben zu unterstützen, was wünschenswert ist. Nichtsdestotrotz darf damit nicht Tür und Tor geöffnet werden, damit gewerbsmässige Gastrobetriebe von einer vereinfachten Bewilligung profitieren.

Ferner wird mit der Teilrevision des Wirtschafts- und Arbeitsgesetz den geänderten nationalen gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Geldspiele entsprochen. Für die Grünen Kanton Solothurn ist dies allerdings nicht der Anlass, das bislang im Kanton geltende Verbot von Spielautomaten, die ein Geschicklichkeitsspiel mit Geld- oder Sachgewinn anbieten, aufzuheben. Die Argumentation der Regierung, dass solche Spiele bereits Online angeboten werden und zwecks Gleichbehandlung neu auch analog zugelassen werden sollen, teilen die Grünen nicht. Solche Spielautomaten bieten ein grosses Suchtpotential, der Zugang dazu darf aus Grüner Sicht nicht gelockert werden.

Hier geht es zur Stellungsnahme im Wortlaut.

Für Rückfragen:
Christof Schauwecker, Kantonsrat Grüne, 079 584 81 11