Grüne Kanton Solothurn zur Vernehmlassung zur Nachführung des Volksschulgesetzes

Medienmitteilung vom 06. Februar 2020

Die Revision des Volkschulgesetzes erachten wir grundsätzlich als sinnvoll. Es schärft das Bewusstsein für aktuelle Fragestellungen und ermöglicht zeitgemässe Neuerungen einfliessen zu lassen.

Die Grünen Kanton Solothurn nahmen im Dezember auch an der Vernehmlassung zur Nachführung des Volksschulgesetzes teil. Kurz umschrieben erachten wir folgende Anpassungen als sinnvoll.

Zu strukturellen Kritikpunkten, welche auch die Sekundarschule betreffen, welche bis anhin nicht vollständig unter der Verantwortung der Einwohnergemeinden stand.

Wenn schon das ganze VSG nachgeführt wird, sollten die kommunalen Volksschulangebote der Regelschule nach Zyklen geordnet und in Anlehnung an die Zielformulierungen des Lehrplans 21 umschrieben werden. Der Zyklus 3 ist der Sekundarstufe 1 anzuordnen.

Die gesamte Sekundarstufe 1 (auch die Sek P) ist Teil der Volksschule und gehört in die Verantwortung der Einwohnergemeinden. Alle Typen der Sekundarstufe 1 müssen gleich lang dauern und bis zum Ende der obligatorischen Schulzeit führen.

Zu den schulergänzenden Angeboten und dem nicht-schulischen Religionsunterricht

Schulergänzende Angebote der Tagesbetreuung, Aufgabenhilfe, Musikschule, Schulsport und weitere Kreativschulbereiche wie Theater und Malen sollen zwar für die Familien und Kinder freiwillig sein; sollten jedoch von allen Schulträger angeboten werden müssen, damit das Bildungsangebot ganzheitlich wird und alle Kinder davon profitieren können.

Auch unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung sollte die Organisation des nicht – schulischen Religionsunterrichts angeschaut werden. Alle Religionsgemeinschaften sollten demnach gleichbehandelt werden, z.B. in Bezug auf die Vermietung der Räumlichkeiten. Der Religionsunterricht sollte nicht vermischt werden mit den Heimat-, Sprache- und Kulturangebote.

Zu den Bildungszielen und den Beurteilungsinstrumenten

Bei der Beschreibung von Bildungszielen sollte das analoge „Freie-Spiel“ zusätzlich als Förderpunkt aufgenommen werden.

Die Beurteilung der Schülerinnen und Schüler sollte über die «Leistungsbeurteilung» hinausgehen. Entwicklungsbeurteilung sowie die Bewertung des Kompetenzerwerbs (darunter emotionale Kompetenzen) sollten einfliessen.

Zu den Schülerpauschalen und „Privatschulen“

Die Grünen Kanton Solothurn setzen sich ein für einen inklusiveren Umgang mit den bis anhin genannten Privatschulen. An Stelle des Begriffs „Privatschulen“ sollte der Begriff „Schulen in freier Trägerschaft“ stehen, da diese vom Kanton anerkannt und beaufsichtig sind. Diese unterscheiden sich nur durch andere Lern-Methoden.

Dazu gehört auch, dass die Schülerpauschale des Kantons für alle Schülerinnen und Schüler ausgerichtet werden, welche die Regelschule besuchen. Die Grünen Kanton Solothurn verlangen, dass diese an den Aufenthaltsort gehen soll. Das bedeutet insbesondere, dass dieser Betrag von der Einwohnergemeinde an die Trägerschaft einer anderen anerkannten Schule weitergeleitet werden muss.

Die Grünen Kanton Solothurn weisen darauf hin, dass der Umgang mit Schülerdaten heikel ist und so sicher wie möglich organisiert sein muss.

Die Bearbeitung und Weitergabe von Schülerdaten sollte unter dem Aspekt des Persönlichkeitsschutzes und der Achtung der Kinderrechte mit grosser Zurückhaltung geschehen. Es muss klar ersichtlich sein, was mit den Daten nach Ende der obligatorischen Schulzeit geschieht. Eine transparente Eltern-information ist sicher zu stellen.

Hier: Die Vernehmlassungsantwort im Wortlaut

Für Rückfragen:
Laura Gantenbein, laura.gantenbein@gruene-so.ch, 079 780 25 05
Felix Wettstein, Nationalrat, felix.wettsein@parl.ch, 079 364 93 50