Die Grünen Kanton Solothurn können den neusten Verlautbarungen der Kantonsregierung zur Unternehmenssteuerreform III nichts Positives abgewinnen. Die eilends zusammengeschusterten Teilprojekte sind offensichtlicher Ausdruck von Verzweiflung. Man kann es drehen und wenden wie man will: Die 130 Millionen Franken werden fehlen, entweder bei den Gemeinden oder beim Kanton, wenn es tatsächlich dabei bleiben soll, alle USR III-Instrumente einzuführen und zudem die Gewinnsteuer für die Unternehmen auf einen Tiefstwert von unter 13 Prozent zu drücken.

Wenn der Kanton nun zusätzlich in den Finanzausgleich einbezahlen will, damit die Ausfälle für die Gemeinden und Kirchgemeinden nicht gar so drastisch ausfallen, dann fehlt dieses Geld eben beim Kanton. Das Parlament wurde noch gar nicht befragt, was es davon hält. Der Kanton wird schon vor einer solchen Aktion netto 70 Millionen Verlust zu verkraften haben. Und wenn der Regierungsrat für öffentliche Aufgaben der Sozialen Sicherheit und der Bildung von den Unternehmen verlangt, dass sie sich mit 30 Millionen Franken beteiligen sollen, dann stellt sich die Frage, warum man dieses Geld nicht gleich via Steuern einnehmen soll. Es dürfte ja kaum möglich sein, alle rund 12000 juristischen Personen im Kanton Solothurn zu einer Zusatzzahlung zu verpflichten – auch jene, die keine Gewinne machen, das sind immerhin rund die Hälfte. Im besseren Fall gelingt es, ein paar zahlungskräftige Firmen für eine soziale Tat zu gewinnen, aber wohl kaum mit einer Summe von 30 Millionen Franken und schon gar nicht jährlich wiederkehrend. Was uns da als «flankierende Massnahmen» verkauft wird, ist nur eine vorübergehende Schmerztablette. Wenn sie abklingt, wird der Schmerz umso mehr einfahren. Nachhaltige Finanzpolitik ist das nicht.

Eine «paritätische Kommission» aus Wirtschaft, Gemeinden und Verwaltung sei seit Dezember 2016 an der Arbeit, schreibt die Regierung. Was heisst paritätisch? Dummerweise ging vergessen, dass zur Wirtschaft auch die Konsumenten und die Gewerkschaften gehören. So sitzen lauter Vertreter in der Runde, die darauf schielen, dass ihnen die kleinen und grossen Firmen zujubeln. Nicht vertreten sind jene, die nichts zu Jubeln haben. Darum muss die USR III abgelehnt werden, damit der Weg auf nationaler Ebene frei wird für eine ausgewogene Vorlage.