von Christof Schauwecker, Kantonsrat, Solothurn

Der Regierungsrat will mit der Anpassung der Schifffahrtsverordung den Aareabschnitt zwischen dem Schützenhaus Feldbrunnen und dem Wehr Flumenthal im Sommerhalbjahr für den Motorbootverkehr bis zu 6 kW / 8 PS Motorenleistung freigeben. Diese Kategorie kann von allen ab 14 Jahren ohne Führerschein gefahren werden.

Wir befürchten dadurch eine Zunahme des Freizeitverkehrs in diesem sensiblen Aareabschnitt, welcher sowohl kantonal geschützt als auch ein Schutzgebiet nationaler Bedeutung für Zug- und Wasservögel ist. Arten wie der seltene Zwergtaucher oder der Eisvogel überwintern und brüten an diesem Flussabschnitt. Gleichzeitig soll im Zuge der Ansiedlung der Biogen in Luterbach in diesem Gebiet ein Uferpark entstehen und so zusätzlicher Lebensraum für Wasservögel geschaffen werden. Der Schutzstatus der Aare unterhalb von Solothurn und die Schaffung von zusätzlichem Lebensraum für Wasservögel stehen dem Regierungsvorschlag diametral entgegen.

Gegen diese widersprüchliche Politik haben wir im Januar zusammen mit über 30 Parlamentarier*innen anderer Fraktionen das Veto ergriffen. In der März-Session haben wir nun die Gelegenheit, diese unreife Verordung zurück an die Regierung zu schicken. Unsere Vorstellung für den beschriebenen Aareabschnitt ist ein ganzjähriges Motorfahrverbot. Ausgenommen sollen Fahrten zwecks Fischerei und Personentransporte sein, wie sie beispielsweise im Raum Solothurn durch das Öufiboot durchgeführt werden.