150701_077_SK_h_edited_webDer Kanton Solothurn verzichtete zwar bereits Anfang 19. Jahrhundert auf die Strafbarkeit des Konkubinats. Wer aber innerhalb eines Konkubinats etwas geschenkt bekommt oder erbt, muss auch heute noch zum Maximalsatz Steuern bezahlen. Es ist grundsätzlich richtig, dass Erbschaften und Schenkungen besteuert werden. Ehegatten, eingetragene Partnerinnen oder Partner sowie direkte Nachkommen sind von der Steuer befreit. Für Stiefkinder, Geschwister, Grosseltern- und Schwiegereltern und weitere Verwandte gibt es abgestuft Steuertarife von 2% bis 22.5%.

Weniger hoch als bisher
Für Konkubinatspartnerinnen und -partner gilt jedoch der gleiche Steuertarif wie für irgendwelche Dritte: nämlich je nach Höhe der Erbschaft oder Schenkung 12 bis 30%. Der Auftrag Daniel Urech (Grüne, Dornach) fordert, dass Konkubinate zwar nicht gerade den Ehepaaren gleichgestellt werden, dass sie aber weniger hoch als bisher besteuert werden sollen. Es gibt unterdessen viele stabile Lebenspartnerschaften ohne Trauschein. Das Steuerrecht sollte dieser Realität besser Rechnung tragen, wie dies z.B. schon die Pensionskassen tun. Wir hoffen, dass das Parlament diese Ungerechtigkeit erkennt und der Regierung den Auftrag gibt, eine angemessenere Lösung als die Maximalbesteuerung zu finden.

Berechnung des Bauzonenbedarfs
Aus grüner Sicht ebenfalls wichtig wird die Diskussion zur Interpellation Glatz-Böni über die Berechnung des Bauzonenbedarfs beim neuen Richtplan: Die Antwort hat es nicht geschafft, die wundersame Mathematik (oder eben Nicht-Mathematik) des Regierungsrats aufzuklären…

Daniel Urech, Kantonsrat Grüne, Dornach