Das Gesetz über Wasser, Boden und Abfall muss neuen Bedingungen angepasst werden. Den Grünen ist bewusst: Was in diesem Gesetz geregelt wird, hat bedeutsame und langfristige Auswirkungen auf die Qualität der Böden und des Grundwassers in unserem Kanton. Bisher ist es Pflicht, eine Bewilligung einzuholen fürs Erstellen oder Ändern von Bauten, welche im Untergrund den höchsten Grundwasserspiegel tangieren. Die Regierung will nun nur noch den mittleren Pegel zum Mass nehmen. Die Grünen stellen den Antrag, dass die Bedingungen nicht gelockert werden. Auch wenn der Grundwasserspiegel nur zu gewissen Zeiten höher liegt, macht eine genaue Prüfung Sinn. Zweites wichtiges Thema ist die Sanierung der Altlasten. Die vorhandenen Fonds- oder Bundesgelder reichen nicht überall aus. Wenn es sich um alte Deponien von Siedlungsabfällen handelt, will die Regierung den Gemeinden ermöglichen, nebst den üblichen Gebühren eine zusätzliche Abgabe in der Höhe von maximal 50% der Abfallgebühr zu erheben. Es würde bedeuten, dass insbesondere grössere Haushalte und Gewerbebetriebe am meisten zur Kasse gebeten würden, um den „Mist“ früherer Generationen zu sanieren. Das ist aus Sicht der Grünen alles andere als sozial und muss gestrichen werden. Es wird auch immer klarer, dass in der Schweizer Landwirtschaft zu viele Pestizide eingesetzt werden – Stichwort Bienensterben. Das revidierte Gesetz beauftragt die Regierung mit dem Vollzug der eidgenössischen Pflanzenschutzmittelverordnung. Hier warten einige Hausaufgaben auf den neuen Regierungsrat.

FÜR DIE GÜRNE FRAKTION: Felix Wettstein, Olten