Die Grünen Kanton Solothurn verlangen, dass die künftige Strassenrechnung alleine über die zweckgebundenen Verkehrseinnahmen finanziert werden, das heisst ausschliesslich aus den Erträgen der kantonalen Motorfahrzeugsteuer sowie aus den Anteilen an der Mineralölsteuer und an der Schwerverkehrsabgabe, welche dem Kanton zustehen, und nicht zusätzlich aus Steuergeldern. Das postulieren sie in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Strassengesetzes. Mit der Aufhebung des bisherigen Strassenfonds erklären sie sich einverstanden, ebenso mit den neu geregten Zuständigkeiten für Velowege.

p1100913Der Regierungsrat will mit der künftigen Strassenrechnung den „finanziellen Spielraum zur Optimierung und für einen gezielten Ausbau der kantonalen Strasseninfrastruktur“ zurückgewinnen, ohne die Motorfahrzeugsteuern erhöhen zu müssen, wie er in seinem Entwurf schreibt. Im Klartext bedeutet dies, dass er Steuergelder verwenden will, um Kantonsstrassenprojekte zu finanzieren, darunter auch Gemeindesteuern. Das lehnen die Grünen ab, denn auf diese Weise wird der Sinn von zweckgebundenen Abgaben unterlaufen. Gemeinden sollen nur dann zur Mitfinanzierung von Kantonsstrassen verpflichtet sein, wenn sie ausserordentliche bauliche oder gestalterische Massnahmen verlangen, die über den allgemeinen Standard hinausgehen.

Ebenfalls nicht einverstanden sind die Grünen mit der Verschiebung der Finanzkompetenzen: Wie bisher soll das Parlament auch künftig mit dem Mehrjahresprogramm Strassenbau über alle Investitionen im Kantonsstrassennetz entscheiden können.

Die Vernehmlassungsantwort im Wortlaut: vernehmlassung_gruene_strassengesetz-aenderung