In ihrer Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes fordern die Grünen Kanton Solothurn von der Regierung mehr Ehrgeiz. Die geplanten Schritte gehen zwar in die richtige Richtung, aber sie sind zu zaghaft. Der Regierungsrat selber hatte in seinem Energiekonzept 2014 aufgezeigt, dass die Energiepotenziale auf Kantonsgebiet beträchtlich sind.

Heute verfügt die Schweiz zwar über eine kostengünstige, aber wesentlich vom Ausland abhängige Energieversorgung. Mit der vorliegenden Teilrevision des kantonalen Energiegesetzes soll im Kanton Solothurn der obligatorische Teil der Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich (MuKEn 2014) umgesetzt werden mit dem Ziel, den Energieverbrauch zu reduzieren und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Würde das Potenzial der erneuerbare Wärmeproduktion ausgeschöpft, so könnte sowohl heute wie auch im Jahre 2035 der gesamte Bedarf an Raumwärme und Warmwasser mit erneuerbaren Energie gedeckt werden. Das gleiche gilt für den Bereich Elektrizität. Würde das Potenzial der erneuerbaren Stromproduktion voll ausgeschöpft, könnte der Bedarf im Jahr 2035 gedeckt werden.

Aus Sicht der Grünen Kanton Solothurn muss die vorliegende Teilrevision des Energiegesetzes deshalb unbedingt verbessert werden. Soll das an der Klimakonferenz in Paris 2015 definierte Ziel – die Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2 °C – erreicht werden, braucht es weitergehende Massnahmen. Die Reduktion des Energieverbrauchs dient aber nicht nur dem Klimaschutz. Die Grünen Kanton Solothurn verweisen darauf, dass die konsequente Nutzung einheimischer, erneuerbarer Energien der regionalen Wirtschaft zugute kommt und dass dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen werden können.

Die Vernehmlassungsantwort im Wortlaut: Vernehmlassung_Teilrevision Energiegesetz_Grüne