An der Veranstaltung der Grünen über Flüchtlingspolitik wies der Referent, Nationalrat Balthasar Glättli. (ZH), darauf hin, dass während der Auseinandersetzungen im früheren Jugoslawien zwei Flüchtlingswellen grösser gewesen seien, als die jetzige. Wenn wir damals damit zurecht gekommen seien, so müssten wir das auch heute schaffen.

Allerdings könne die Herausforderung künftig noch viel grösser werden, wenn infolge der Klimaerwärmung (Dürren, Erhöhung des Meeresspiegels) noch viel mehr Menschen aus ihren angestammten Lebensräumen flüchten müssten. Er zweifelte nicht daran, dass das Dublin-Abkommen revidiert werden müsse. Es sei klar, dass das Prinzip des «Erstlandes» für die Asylgewährung nicht mehr funktionieren könne, wenn praktisch für alle Flüchtlinge die gleichen zwei Länder (Italien, Griechenland) die «Erstländer» sind.
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Er ging dann auf die zur Abstimmung kommende Vorlage über die Revision des Asylgesetzes ein. Während auch aus grüner Sicht die Beschleunigung der Verfahren durchaus erwünscht sei, damit die langen Zeiten der nagenden Ungewissheit verkürzt werden könne, gäbe es doch Kreise im links-grünen Lager – für die der Referent Verständnis zeigte – die befürchten, zu rasche negative Entscheide auf Ausweisung könnten Ungerechtigkeiten schaffen. Die von Gegnern auf der politisch rechten Seite gewählte Bezeichnung «Gratisanwälte» für die in der Vorlage vorgesehene unentgeltliche Rechtshilfe, sieht Glättli als völlig unzutreffend. Diese sei Voraussetzung für die speditive Abwicklung in erster Instanz, wenn dadurch nicht Menschenrechte in krasser Weise verletzt werden sollten. Wer an speditiver Abwicklung interessiert sei, wie eben gerade diese Gegner, müssten der Vorlage genau deshalb eigentlich zustimmen. Auch wenn er bisher gegen eine Verschärfung des Asylgesetzes immer opponiert habe, so der Referent zum Schluss, stimme er der Vorlage doch zu. In der Diskussion wurden verschiedene Aspekte noch vertieft beleuchtet, jedoch keine Einwände gegen die Schlussfolgerung gemacht.
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Anschliessend kam noch die aktuelle Motion zur Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen in Solothurn, über die im Juni in der Gemeindeversammlung abgestimmt wird, zur Sprache. Informiert wurde die Anwesenden über die Aussagen des Staatssekretariats für Migration. Dieses würde eine entsprechende Anfrage von Gemeinden via Kanton prüfen. Denn grundsätzlich sei es möglich, im Rahmen einer humanitären Aktion zusätzliche Flüchtlinge in die Schweiz zu holen. Der Entscheid liege bis 100 Personen beim Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement.