Die Interpellation Barbara Wyss Flück zum Stand der Lärmsanierungen zeigt einmal mehr, geht es um den Verkehr, gelten eigene Massstäbe. Die Prioritäten werden immer zu Gunsten des Individualverkehrs und zu Ungunsten der von Immissionen betroffenen Personen gesetzt. Die Vollzugsbehörden hatten über 30 Jahre Zeit, die Lärmschutzverordnung zum Umweltgesetz umzusetzen. Solothurn schaffte es in dieser Zeit, bei gerade mal 78% der betroffenen Strassen. Mit derselben Geschwindigkeit dauert es also weitere 8 Jahre. Der eigentliche Skandal aber ist, dass ein Grossteil der Lärmsanierungsprojekte gar nie zu einer Reduktion des Lärms beitragen. Mit sogenannten «Erleichterungen» werden bisher 3’800 Gebäuden mit über 5’000 Personen einfach höhere Grenzwerte zugemutet.

Der Volksauftrag «Langsamverkehr in die kantonale Verfassung», unterstützen wir entgegen der Regierung selbstverständlich. Nachdem die Förderung des Veloverkehrs dieses Jahr mit einem Volksmehr von 74% in die Bundesverfassung aufgenommen wurde, ist es an der Zeit, dass auch der Kanton Solothurn den Langsamverkehr mehr fördert und – wie bereits den öffentlichen Verkehr – als Grundauftrag und Daueraufgabe in die Verfassung schreibt.

Wir blicken auf einen wunderschönen, sehr trockenen und um einiges zu warmen Sommer und Herbst zurück – der Klimawandel lässt grüssen. Und wir, wann handeln wir? Noch haben wir es in der Hand, ein Umdenken im Verkehr, weg von fossilen Energieträgern, ist zwingend.

Barbara Wyss Flück, Grüne Solothurn