Die Grünen unterstützen die Absicht, das Gesundheitsgesetz total zu revidieren. Sie sind mit den hauptsächlichen Zielen der Revision einverstanden. Sie begrüssen, unter anderem folgende Anpassungen: Eine Bewilligungspflicht auch für öffentliche Spitäler, für Spitex-Organisationen und für das Rettungswesen; Tabakverkauf ab 18 Jahren (Einführung im Einklang mit dem nationalen Termin); die Verankerung des Grundsatzes ambulant vor stationär. Die Grünen favorisieren weiterhin eine Lösung auf Bundesebene.

Gesundheitsförderung und Prävention sollen aufgewertet, präzisiert und wo sinnvoll verbindlicher gemacht werden und im Einklang mit nationalen Strategien stehen. An Stelle von Appellen an Patientinnen und Patienten soll eine kooperative Haltung aller Beteiligter gefördert werden. Nach wie vor wird im Bereich der gesundheitlichen Versorgung inkl. Bedarfsplanung zu wenig interkantonal zusammengearbeitet. Das muss sich ändern, wenn Überkapazitäten ernsthaft abgebaut werden sollen.

Das kantonale Gesundheitsgesetz soll mithelfen, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das Gesamtsystem Gesundheitsversorgung günstiger wird. Die Ausgestaltung des Notfalldienstes soll der Berufsorganisation überlassen bleiben. Soziale Arbeit ist im Rahmen aller relevanten Berufsgruppen im Versorgungswesen zu erwähnen. Die Grünen wünschen beim Krebsregister eine Bundeslösung und erwarten, dass Ärzten und Personal mit direktem Personenkontakt das Sprachniveau von mindestens B1 der jeweiligen Landessprache haben.

Vernehmlassung Totalrevision des Gesundheitsgesetzes (GesG) und Änderung des Gebührentarifs (27.2.2018)