Am 11. Juni 2016 führten die Grünen Kanton Solothurn in Olten eine Bildungsveranstaltung zum Thema „Völkerrecht – Landesrecht“ durch. Die beiden Juristen und Mitglieder der Grünen, Matthias Bertschinger (Nunningen) und Daniel Urech (Dornach) boten einen umfassenden Überblick über das Wesen des internationalen Rechts und darüber, wie es von der Schweiz mitgetragen und mitgestaltet wird. Die Teilnehmenden erlebten einen äusserst lehrreichen und inspirierenden Schulungshalbtag.

Sie bekamen zunächst einen Einblick, was alles zum Völkerrecht gehört, das heisst zum Recht, welches zwischen den Staaten erlassen wird – und somit von souveränen Staaten ausgeht, die in der Lage sind, bilaterale oder multilaterale Verträge abzuschliessen. Bereits das „klassische“ Völkerrecht – vor den Weltkriegen – regelte den Umgang mit Grenzstreitigkeiten und formulierte Regeln für die Kriegsführung. Das moderne Völkerrecht umfasst zusätzlich auch die Menschenrechte, es geht aber deutlich darüber hinaus. So verfolgt es das Ziel der Kriegsvermeidung (nicht die blosse Kriegsverwaltung), es etabliert internationale Organisationen (z.B. UNO, WTO, EU), es regelt hoheitsfreie Räume (z.B. das Weltall, die Meere) und es garantiert in den Menschenrechtsabkommen Individualrechte, welche auch die souveränen Staaten nicht verletzen dürfen.

2016-06-11_Schulungstag-IIEs geht also beim Völkerrecht auch um die Rechte des Individuums gegenüber allfälligen willkürlichen oder ungerechten Ansprüchen des eigenen Staates. Zu denken ist etwa an den Schutz elementarer Rechte von Minderheiten. Das Völkerrecht ist eine wichtige Errungenschaft der Zivilisation: Der Staat darf nicht alles mit den Menschen auf seinem Territorium tun; der Gesetzgeber hat nicht unbegrenzt „recht“. Auch in der schweizerischen Bundesverfassung steht ausdrücklich, dass das eigene Recht und das Völkerrecht die Basis für die eigene Rechtsordnung bilden: „Grundlage und Grenze staatlichen Handelns ist das Recht“ (Art. 5 Abs. 1 BV).

Zum Völkerrecht gehört die Europäische Menschenrechtskonvention EMRK. Sie ist angesichts der Grausamkeiten des zweiten Weltkriegs entstanden und bildet die Voraussetzung für die Mitwirkung im Europarat (heute 47 Staaten). Neben dem Europarat gibt es den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Aufgabe es ist, Bürgerinnen und Bürger vor allfälliger Willkür und Verletzung ihrer Rechte durch die Mitgliedsstaaten zu schützen.

Das Thema des Bildungsanlasses hat Aktualität erlangt, weil reaktionäre Kreise in der Schweiz mit der (bisher nicht eingereichten) „Selbstbestimmungsinitiative“ den Anspruch erheben, Landesrecht müsse bedingungslos den Vorrang vor dem Völkerrecht haben. Ausgenommen sei einzig sogenanntes „zwingendes Völkerrecht“. Was zum zwingenden Völkerrecht gehört und was nicht ist jedoch umstritten. Doch auch abgesehen davon geht es den Initianten nicht um das ganze Völkerrecht. Handelsverträge, bei denen Staaten als Ergebnis von Verhandlungen einen Teil ihrer Souveränität abgeben, werden von ihnen in der Regel nicht problematisiert (Beispiel Welthandelsorganisation WTO). Im Visier sind die internationalen Menschenrechte (namentlich die EMRK) und der Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg (EGMR). Das Ziel ist die Aushebelung von Grund- und Minderheitenrechten, und dem stehen international garantierte Menschenrechte entgegen.

Bei genauer Betrachtung wird klar, dass der Angriff nicht so sehr den „fremden“ Richtern gilt, sondern Richterinnen und Richter generell, kurz: Den Institutionen des freiheitlichen Rechtsstaats, die unsere Grundrechte garantieren und sichern. Die Gewaltenteilung zwischen Exekutive, Legislative und Judikative wird grundsätzlich in Frage gestellt: Eine Instanz (die Legislative, respektive die stimmberechtigte Bevölkerung) soll über allem stehen. Minderheiten wären einer solcherart waltenden Legislative schutzlos ausgeliefert. Die Angriffe auf das Völkerrecht zielen im Kern auf die gemeinsamen, europäischen, aufklärerischen Werte, die in den Menschenrechten zum Ausdruck kommen.

Für progressive Kräfte in der Politik – zu denen wir Grüne uns zählen – ist es wichtig, den Ursachen nachzugehen. Weshalb funktioniert die Sündenbockpolitik oft so gut? Was macht Menschen derart verführbar? Die Antworten müssen wir unter Zuhilfenahme von Philosophie und Psychologie finden.

Es gehört zum Menschsein, Mängel zu erfahren: individuelle, soziale und absolute Begrenztheit – Unverfügbarkeit, Sterblichkeit, Ohnmacht, Vulnerabilität. Geschlossene Weltanschauungen (z.B. totalitäre Bewegungen) setzen hier erfolgreich an: Sie setzen Grenzen in die Welt und bieten dem Menschen an, das Abgründige in die Sphären ausserhalb dieser Grenzen zu projizieren. Damit geben sie Menschen das Gefühl, über Unverfügbares zu verfügen. Der unverfügbare Abgrund wird nun im verfügbaren „Fremden“ gesehen. Auf diese Weise geht die Begrenzung des Eigenen vom Fremden aus, das man hassen und notfalls auch beseitigen kann. Auf diese Weise müssen Menschen die psychologische Tatsache der Begrenztheit nicht mehr an sich selbst und sich selbst nicht mehr als begrenzt wahrnehmen.

Wenn Grenzen fallen, sind wir den Verunsicherungen ausgesetzt. Das Offene ist immer auch zugleich Bedrohung. Eine liberale, konservative, linke, grüne Politik muss Menschen ermutigen und bestärken, Unsicherheit auszuhalten, muss Menschen in die Verantwortung rufen. Und darin liegt die Verbindung zu den Menschenrechten und zu grundlegenden Rechtsprinzipien: Sie sagen aus, dass das Individuum in seiner Einzigartigkeit zu berücksichtigen sei, dass es nicht aufgeht und verschwindet in Kategorien des Fremden oder Verächtlichen (Ausländer, Muslime, Juden usw.), um dann als Sündenbock für die Angst- und Schamabwehr herzuhalten. Zentraler Wert der Aufklärung ist es, dem konkreten Individuum zu begegnen (Einzelfallgerechtigkeit, Verhältnismässigkeit). Dieser zentrale Wert ist sowohl zutiefst christlich, also konservativ, als auch zutiefst liberal. Recht ist deshalb mehr als ein Mehrheitsentscheid.

Und ganz abgesehen von diesen Werte-Überlegungen: Als kleines Land ist die Schweiz auch deshalb auf das Völkerrecht angewiesen, weil es nicht über die Macht verfügt, seine Interessen mit Gewalt durchzusetzen. Die Schweiz muss als Partnerin verlässlich sein; sie kann es sich nicht leisten, als ein Land dazustehen, das bestehende Vertragswerke einfach über den Haufen wirft. Macht vor Recht ist für unser Land kein sinnvolles Prinzip.

Die Teilnehmenden am Schulungshalbtag der Grünen waren sich einig: Die menschliche Zivilisation ist dank dem Völkerrecht – namentlich dank der international anerkannten Menschenrechte – besser geworden. Internationalismus ist eine Errungenschaft, nicht eine Bedrohung. Wir wollen jene Institutionen stärken, die den gemeinsam, geteilten und aufklärerischen Werten verpflichtet sind.

Zusammenfassung: Felix Wettstein